Regina Steiner war bis 1986 als ausgebildete Krankenpflegerin tätig, bevor sie sich entschloss, Rechtwissenschaften zu studieren. Sie studierte in Heidelberg und Freiburg i.Br..
Seit 1994 ist sie als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Im Laufe der Jahre wurde der Arbeitnehmerdatenschutz ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertritt sie Beschäftigte in allen individualrechtlichen Fragen, wie z.B. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur betrieblichen Altersversorgung u.v.m..
Sie vertritt Betriebsräte auf örtlicher Ebene bis hin zu Gesamt- und Konzernbetriebsräten und Gewerkschaften. Sie kann zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen fundiert beraten, wie z.B. bei Betriebsänderungen, Restrukturierungen, Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitszeitfragen u.v.m..
Sie ist wirkt bei zahlreichen Veröffentlichungen mit und ist Herausgeberin des Lexikons Arbeitszeit und Mitbestimmung, Mitautorin des Kommentars zum Arbeitszeitgesetz, des Kompaktkommentars Arbeitsrecht, des Handbuchs Mitbestimmung und Datenschutz und Mitherausgeberin der Reihe „Auf den Punkt-Grundwissen für neue Betriebsratsmitglieder“.
Im Vorstand des Fachanwaltsforums Arbeitsrecht (FFA) und als Co-Vorsitzende des Vereins demokratischer Jurist:innen setzt sie sich für die Sichtbarmachung der Interessen der Beschäftigten ein.